Der 6. Social Media Stammtisch beschäftigte sich am 03. Dezember 2013 mit dem Thema „Recht und Social Media – wie passt das zusammen“. In den Räumen der CT · HAUNHORST · SCHMIDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gab Rechtsanwalt Christian Jakob LL.M. einen Überblick über die rechtlichen Fallstricke in sozialen Medien, die Professionals bei der Beratung ihrer Kunden im Auge behalten müssen. Nach begrüßenden Worten des Oldenburger Stammtischleiters Andreas Herzog und einer Einleitung von Rechtsanwalt Dr. Karl Heinz Haunhorst ging es mit dem eigentlichen Vortag los.
Der Vortrag ging von der These aus, dass Unternehmen, die soziale Medien als passgenaue Kommunikationskanäle zu ihren Kunden nutzen, diese Projekt professionell steuern müssen. Es wurden Gefahren hervorgehoben, die sich daraus ergeben können nicht bzw. nicht adäquat auf Nutzer- und Kundenkommunikation einzugehen. Auch wirtschaftliche Risiken, die damit verbunden sein können, die gesamten Marketingaktivitäten auf einzelne soziale Netzwerke zu konzentrieren, wurden benannt.
Für’s Netz gibt es kein allgemeines Internetgesetzbuch
Um sich rechtskonform an sozialen Medien zu beteiligen sind von Unternehmen eine Vielzahl von Rechtsfragen zu beachten. Insbesondere wurde hervorgehoben, dass sich die maßgeblichen Rechtsvorschriften nicht einem einheitlichen „Internetgesetzbuch“ entnehmen lassen, sondern die Vorschriften auf eine Vielzahl verschiedener Rechtsquellen (z.B. TMG, BGB, MarkenG, UrhG, UWG und BDSG) verteilt sind. Sodann wurde auf einzelne Fragenkomplexe detailliert eingegangen. Ausgehend von der wichtigen Weichenstellung der Art des Nutzerkontos bei der Profilerstellung wurde die Bedeutung von Transparenzregeln („Schleichwerbung“) und die Notwendigkeit zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform erörtert.
Wie es sich für einen richtigen Stammtisch gehört, wurde zu den vorgestellten Rechtsfragen lebhaft diskutiert und nachgefragt – der von RA Jakob LL.M als Impulsreferat geplante Beitrag geriet so zum Seminar. Auch wurden den Stammtischbesuchern praktische Tipps für ihren Beratungsalltag an die Hand gegeben. So wurde anhand der Frage, welche rechtlichen Überlegung bei der Wahl des Accountnamens für ein soziales Netzwerk für ein Unternehmen angemeldet werden soll, dargelegt, welche Fragen auf jeden Fall im Vorfeld recherchiert werden sollten und welche Dienste die Arbeit des Social Media Professionals erleichtern können.
Klassiker: Impressum, Datenschutzerklärung & Co.
Natürlich wurde auch auf die „Klassiker“ eingegangen. Wer muss welche Angaben wo zur Verfügung stellen, um den rechtlichen Impressumspflichten zu genügen? Welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß? Gibt es hier allseits anerkannte Standards? Auch die vielfältigen datenschutzrechtlichen Anknüpfungspunkte bei der Beteiligung in sozialen Medien wurden erörtert. Die Fragen, ob Unternehmen in sozialen Plattformen eine eigene Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen müssen und wie soziale Plug-Ins rechtskonform eingesetzt werden können, waren als „Dauerbrenner“ ebenfalls von großem Interesse.
Schließlich wurde noch ausführlich zum Themenkomplex „Content“ diskutiert. Hier zeigte sich, dass sich viele Berater unsicher sind, welche Vorfragen vor der der Einbindung von Bildern, Videos und Texten zu klären sind, um auf der sicheren Seite zu sein.
Nach dem ausführlichen Vortrag und der lebhaften Diskussion wurde auf Einladung der CT · HAUNHORST · SCHMIDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zum gemütlichen Teil des Abends übergegangen. Den Stammtischteilnehmern bot sich die Gelegenheit bei Wein und einem kleinen Imbiss ausführlich zu netzwerken. Der 6. Social Media Stammtisch von #SoMe war wieder einmal eine rund herum gelungene Veranstaltung – auch die Wiederauflage des Themas in der Zukunft wurde von den Teilnehmern ausdrücklich begrüßt.
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